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Ältere Meldungen aus dem Bereich Waffenrecht

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In dieser Rubrik finden Sie ältere Meldungen zum Thema, die von der Startseite ins Archiv gewandert sind. Bitte daher das jeweilige Erstellungsdatum beachten!

Eine alternative Methode zum Finden bestimmter Beiträge ist die Suchfunktion oben rechts im blauen Balken. Sie erlaubt (wenn sie nach einem Klick im eigenen Fenster öffnet) das Suchen wahlweise auf der VISIER-Website oder global per Google im Internet.

+++ Waffenrecht-News +++  Waffenrecht-News +++

                                                                            
>> Sonderteil "Waffenrecht"    

>> Waffengesetz in der aktuellen Fassung
      (mit verlinkten Paragrafen, ein Service von www.CO2AIR.de)

>> WICHTIG: Unterschriftenliste "gegen eine Verschärfung des Waffenrechts"
(initiiert durch die FvLw - Fördervereinigung legaler Waffenbesitz)

(weiter unten finden Sie ältere Meldungen aus der Tagespresse!)

In eigener Sache: Die Redaktion bedankt sich für die zahlreichen Einsendungen, Hinweise und auch Fragen zur drohenden Verschärfung des Waffenrechts. Wir sind allerdings zeitlich nicht in der Lage, die Anfragen einzeln zu beantworten; Anregungen usw. fließen aber sowohl in die Heftberichterstattung ein wie in die Meldungen hier auf VISIER-Online. Danke für das Verständnis!


5. März 2010

Die Kontrolle der Kontrolle

Während einige Gemeinden schon Gebühren für die Aufbewahrungskontrollen bei Waffenbesitzern einführen, planen andere Prüfungen weit über das erlaubte Maß hinaus. Was aber darf kontrolliert werden und was nicht?

Rechtsanwalt und Waffenrechts-Fachmann Joachim Streitberger hat deshalb zusammengefasst, welche Rechte Waffen-Kontrolleure und welche die besuchten Waffenbesitzer haben. Einige Vorgehensweisen, so Streitberger, seien gar nicht vom Gesetzgeber gewünscht und würden von Gemeinden eigenmächtig angesichts leerer Kassen und fehlendem Personal durchgedrückt: "Tatsache ist, dass der Bund in der Begründung des Waffengesetzes 2009 formuliert, dass die Kontrollen der Aufbewahrung im öffentlichen Interesse erfolgen und damit keine Gebühren ausgelöst werden sollen."

Oder wußten Sie etwa, dass eine Prüfung der Art der aufbewahrten Waffen und der Seriennummern vor Ort vom Gesetz gar nicht abgedeckt ist? Ein Leitfaden für Rechte wie Pflichten im freundlichen, aber bestimmten Umgang mit den ungebetenen Gästen, ideal für die Vereins-Pinnwand und hier zum Herunterladen als PDF:

Kontrollrechte bei der „Nachschau“ nach § 36 Abs. 3 WaffG



14. Februar 2010

Bundesregierung lehnt vorschnelle weitere Verschärfungen ab

Ende Januar hat die Bundesregierung zu den Empfehlungen des Bundesrats Stellung bezogen. Die Länderkammer hatte weitere Waffengesetz-Verschärfungen gefordert.

Dr. Thomas de Maizière
Dr. Thomas de Maizière
Dafür sieht Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière (Foto) teilweise keinen Anlass, zum Teil aber auch viel zu hohe bürokratische und rechtliche Hindernisse. Der Bundesrat hatte in seiner 860. Sitzung am 10. Juli 2009 zu dem vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2009 verabschiedeten Vierten Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes die Änderungen des Waffengesetzes begrüßt, gleichzeitig aber die Bundesregierung um Prüfung gebeten, ob und inwieweit das sportliche Schießen mit sogenannten großkalibrigen Kurzwaffen weiter eingeschränkt werden sollte. Darüber hinaus solle die Genehmigung von Sportordnungen für bestimmte Schießdisziplinen (IPSC-Schießen) kritisch überprüft werden (Link zum Bundesrats-Dokument als PDF). In der am 27. Januar abgegebenen Stellungnahme äussert sich das Bundesinnenministerium im Namen der Bundesregierung detailliert, sachkundig und erfreulich unvoreingenommen.

Mehr dazu plus Download der Antwort des BMI
13. Oktober 2009

DSB versachlicht die Diskussion um Kaliber und Disziplinen

In seiner Stellungnahme für die öffentliche Anhörung des Landtags Baden-Württemberg am 1. Oktober fasst DSB-Vizepräsident Jürgen Kohlheim die Position des Schützenbundes hinsichtlich weiterer Waffenrechtsverschärfungen zusammen.

Der Bonner Jurist Jürgen Kohlheim (Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Köln a.D.) wurde vom Landtag Baden-Württemberg um eine Stellungnahme gebeten bezogen auf die Folgen des momentan dort diskutierten Amoklaufs von Winnenden. Die Expertenkommission des Landes hatte immerhin 83 Änderungsvorschläge eingereicht, darunter zehn zur weitergehenden Verschärfung des Waffenrechts. Am 1. Oktober wurde im Stuttgarter Landtag eine öffentliche Anhörung durchgeführt, Kohlheims Aussage stand Beobachtern zufolge im deutlichen Gegensatz zur Stellungnahme von Bernd Carstensen (Bund Deutscher Kriminalbeamter), der wie schon mehrfach vorher weiterhin für eine zentrale Aufbewahrung der Waffen plädierte, ungeachtet der Ansichten anderer Polizei-Experten, die wegen der erhöhten Diebstahlgefahr und der Kosten dringend davon abraten. Der Ausschussvorsitzende Christoph Palm (MdL CDU) betonte laut Presseerklärung, dass sich das von ihm geleitete Gremium ausdrücklich vorbehält, auch über den Bericht der Expertenkommission hinausgehende Handlungsempfehlungen an die Regierung zu richten. „Wie bisher werden wir unsere Arbeit ohne Denkverbote durchführen und mit dazu beitragen, dem Anspruch, Amokläufe in unserem Land weniger wahrscheinlich werden zu lassen, gerecht zu werden". Kohlheims deutliche Darstellung der Zusammenhänge, etwa in wieweit Grosskaliberschießen durchaus Sport ist und auch international betrieben wird, setzt da durchaus positive Akzente, zumal kein anderer Vertreter der Schießsportverbände eine Stellungnahme abgeben durfte. Auch der dritte geladene Sachverständige, Prof. Dr. Dietmar Heubrock (Universität Bremen, Institut für Psychologie und Kognitionsforschung), hatte sich bereits in Gutachten mehrfach dahingehend geäußert, daß Besitzer legaler Waffen nicht automatisch ein höheres Gewaltpotential als Durchschnittsbürger besitzen (hier seine Stellungnahme im Bundestags zur Waffengesetzverschärfung 2008 als PDF).           UE

Stellungnahme Jürgen Kohlheim (DSB) als PDF-Dokument
Erklärung des Landtags BW vom 2. Oktober 2009
5. Oktober 2009

Schützenbund gibt Hinweise zur Kontrolle der Aufbewahrung

Wer darf nach dem verschärften Waffengesetz die Aufbewahrung der Waffen daheim kontrollieren, zu welcher Uhrzeit und wie? Welche Nachteile können entstehen, welche Ausnahmen gibt es?

Der Deutsche Schützenbund hat eine juristisch fundierte Zusammenstellung von Hinweisen veröffentlicht, was bei einer "verdachtsunabhängigen" Kontrolle der Waffenaufbewahrung nach Paragraph 36 WaffG zu beachten ist. Bitte aushängen im Vereinsheim und an die betroffenen Sportschützen weiterleiten:
PDF-Dokument zum Herunterladen
1. Oktober 2009

Wer schützt uns vor solchen Experten?

Cover Bericht
Nur Roman Grafe von "www.sportmordwaffen.de" war nicht eingeladen: Der Literat hatte sich mit seinem "Sachverständigen"-Auftritt im Innenausschuss des Bundestags im Juni wohl selbst disqualifiziert. Ansonsten durften zum Themenbereich "Waffenrecht" in der sogenannten Expertenkommission "Amoklauf" in Baden-Württemberg viele Gäste mitreden, deren Sachkenntnis zum Thema Waffen, Schießsport und Waffengesetz man durchaus anzweifeln kann.

mehr dazu...
28. September 2009

Schützen und Jäger in Ba-Wü informieren ihre Mitglieder

Bei einem Gespräch am 15. 9.2009 hat das Innenministerium Baden-Württemberg den Schießsport- und Jagdverbänden die kommenden Aufbewahrungsüberprüfungen erläutert.

Wie Helmut Glaser, der Präsident des BDS-Landesverbands 7 (GSVBW), auf der Verbandswebsite mitteilt, waren anwesend: Vertreter und Vertreterinnen des
Württembergischen Schützenverbands,
Südbadischen Schützenverbands,
Landesjagdverbands,
Landesverbands Baden-Württemberg des BDS und des
Badischen Sportschützenverbandes

Neben Fragen zu den Waffenrechtsverschärfung stand vor allem die Aufbewahrung von Waffen und deren Kontrolle durch die Behörde im Mittelpunkt des Gesprächs. Die gemeinsame Erklärung aller Verbände ist nun veröffentlicht und kann ausgedruckt und in den Vereinen ausgehängt werden. Demnach sind auch weitere Gespräche mit dem Innenministerium vorgesehen, das nächste bereits im Oktober.                   UE
Zur gemeinsamen Erklärung mit weiteren Downloads zur Aufbewahrung
26. September 2009 - noch 1 Tag bis zur Bundestagswahl - gehen Sie wählen!!

DSB-Sportordnung für 2010 genehmigt

Das Bundesverwaltungsamt hat auch die Regeländerungen des Schützenbunds abgesegnet, die ab 1. Januar 2010 in Kraft treten.

DSB-Logo
Diese Genehmigung ist insofern für die Sportschützen wichtig, da nur aufgrund einer genehmigten Sportordnung waffenrechtliche Bedürfnisse erteilt werden dürfen. Fast alle Änderungen sind allerdings nur redaktioneller Art, klarere Formulierungen, andere Abstandswerte bei Wurfscheiben-Anlagen und ähnliches. Eine Gegenüberstellung der Änderungen beim DSB finden Sie auf der
Website des Deutschen Schützenbundes (etwas nach unten scrollen). UE
19. Oktober 2009

Aktion "Killerspiele einsammeln" ein Flop

Das Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden hatte am letzten Samstag dazu aufgerufen, sogenannte "Killer-Computerspiele" in einem riesigen Container zu entsorgen - fürs Fernsehen wurde dann "ein Erfolg" inszeniert.

Tja, so ist das eben im Internet-Zeitalter, wenn es außer den "offiziellen" Medien auch noch andere Berichterstatter gibt, die viele für das Publikum "zurechtgerückte" Berichte durch andere Sichtweisen entlarven. Das Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden konnte jedenfalls am Samstag auf dem Stuttgarter Schlossplatz nur eine Handvoll Computerspiele einsammeln, auch wenn Tonnen davon in den großzügig georderten Container gepaßt hätten. Wie ein privates Youtube-Video belegt, wurden die wenigen abgegebenen Spiele auch noch extra für die Fernsehkameras mehrfach entsorgt:
Youtube-Video "Killerspiele in Stuttgart entsorgen - nur gestellt"
ZDF-Video
SWR-Video "SWR Aktuell" (ab Minute 4:00)
Auch wenn laut AAW die Aktion ein Erfolg gewesen sei und angeblich zwei Dutzend Spiele abgegeben wurden, sahen auch anwesende Besucher deutlich weniger im gähnend leeren Container liegen (siehe Bericht Stuttgarter Nachrichten). Zeigleich hatten auch Computerspieler aus ganz Deutschland einen Info-Stand eröffnet und in Interviews bemängelt, daß das AAW pauschal "Killerspiele" als Mitanstifter bei Amokläufen diffamiere, ohne überhaupt zu wissen, wie das zu definieren sei (Schober: "Verbot von Killerspielen, die dazu dienen, Menschen zu ermorden"). Dabei würden auch wissenschaftliche Ansichten ignoriert, dass Computerspiele nie der alleinige Anlass für Amokläufe seien.

In den letzten Wochen hatte AAW-Sprecher Hardy Schober vor allem über mangelnde finanzielle Unterstützung geklagt. Für die Gründung der geplanten Stiftung am 18. November sind mindestens 50.000 Euro notwendig, selbst dann blieben (da nur die Erträge entnommen werden dürfen) nur 1000 Euro im Jahr übrig. Schobers Ziel seien aber "zehn Millionen Euro" - kein Wunder: der frühere Vermögensberater hatte öffentlich angedeutet, in der von der evangelischen Landeskirche unterstützten Stiftung hauptberuflich tätig werden zu wollen. Mehrere Eltern, so die Stuttgarter Nachrichten, hätten sich mittlerweise aus dem AAW zurückgezogen, auch wegen Schobers Führungsstil. Es erging auch der Rat vom Stifterverband, das Geld besser zweckgebunden zu spenden oder sich einer bereits bestehenden Stiftung anzuschließen.          UE


6. Oktober 2010

Waffenkontrolle als Minijob weckt Zweifel auch bei Polizeigewerkschaft

Eine Stellenanzeige des Landkreises Rhein-Neckar von letzter Woche erregte Aufsehen.

Das Ordnungsamt Heidelberg hatte in der Online-Jobbörse fünf "Mini-Jobs" ohne Sozialversicherungspflicht ausgeschrieben. Gesucht wurden — Waffenkontrolleure, die der offenbar schon vor Beginn der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen ("verdachtsunabhängige Kontrollen der Waffenaufbewahrung" nach § 36 WaffG) überlasteten Behörde ab sofort zur Hand gehen sollten. Besonders gefragte Eigenschaften: das Vorliegen von waffenrechtlichen Grundkenntnissen, "sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen im Umgang mit den Waffenbesitzern" und das "das Vorhandensein von Sensibilität hinsichtlich der Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten". Arbeitszeiten: flexibel...

Darüber wunderten sich nicht nur zahllose Besitzer legaler Waffen aus dem betroffenen Einzugsgebiet, die sich auch in mehreren Fällen direkt an ihre zuständigen Abgeordneten wendeten. Nun bringt auch die Gewerkschaft der Polizei, Landesverband Baden-Württemberg, die Bedenken in einer Presseerklärung auf den Punkt. Landesvorsitzender Rüdiger Seidenspinner: „Das ist ein Skandal. Der Personalmangel bei Polizei und Ordnungsbehörden kann doch nicht dazu führen, dass ausgerechnet bei einem so sensiblen Thema wie dem Waffenbesitz irgendwer sich als Kontrolleur bewirbt und somit Kenntnisse über Art und Umfang von Waffen in Privathaushalten bekommt. Wer will das eigentlich verantworten?“

"Das geht so nicht, die Kontrollen sind eine hoheitliche Aufgabe", erklärte auch Alice Loyson-Siemering, Sprecherin im Innenministerium, gegenüber den Stuttgarter Nachrichten (zum Bericht der StN). Die Regierungspräsidien seien inzwischen darum gebeten worden, solchen Regelungen entgegenzutreten.                                UE


23. September 2009 - noch 4 Tage bis zur Bundestagswahl - gehen Sie wählen!

Video: "Legaler Waffenbesitz darf nicht verboten werden!"

Der Videoproduzent J.D. Harris aus Dortmund hat in Eigenregie (und auf eigene Kosten) ein Youtube-Video erstellt.

Video-Screenshot

Damit sollen die vielleicht noch unentschlossenen Besitzer legaler Waffen und ihre wahlberechtigten Angehörigen nochmals aufgefordert werden, am nächsten Sonntag auf jeden Fall ihre Stimme abzugeben. Das Video bleibt dabei parteipolitisch neutral, engagierte Waffenbesitzer wissen jedoch schon seit Wochen, daß von den etablierten Parteien sich einzig die FDP gegen eine Waffengesetz-Verschärfung ausgesprochen hat (siehe hier Plakat mit den zusammengefaßten Stellungnahmen), sie empfehlen als sinnvollste Kombination der zwei Wahlkreuze: Erststimme für die CDU oder in Bayern die CSU (bzw. für deren Kandidaten), mit der die FDP eine Koalition angekündigt hat und die Zweitstimme (Parteistimme) für die FDP.          UE

Zum Youtube-Video
22. September 2009 - noch 5 Tage bis zur Bundestagswahl - gehen Sie wählen!

Bayerns Jäger künftig nicht mehr im DJV

Der Landesjagdverband Bayern (BJV) wird zum Ablauf dieses Jahres seine Mitgliedschaft im „Deutschen Jagdschutzverband –Vereinigung der Deutschen Landesjagdverbände“(DJV) aufkündigen.

So lautet der aufsehenerregende Beschluss der bayerischen Waidmänner und-frauen, der auf einer Sonderlandesversammlung in Ingolstadt gefällt wurde. Der Bundesverband vertrete nicht mehr die Interessen der bayerischen Jäger, so kommentierte BJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Vocke, nachdem der DJV nach knapp zwei Jahren Diskussion über eine Jagdreform Anfang September in Bonn beschlossen hatte, weitgehend alles beim alten zu belassen. Vocke: "Man betrieb im DJV nicht nur eine Verbandspolitik gegen die Interessen der bayerischen Jägerinnen und Jäger, wie etwa bei der für Bayern unnötigen Wiedereinführung der Wildursprungszeichen, sondern auch eine Leugnung der neuen jagdpolitischen Lage nach der Föderalismusreform. Anstatt die Länderebene zu stärken, um Landesjagdgesetznovellierungen – wie aktuell in Rheinland-Pfalz vorbereitet – im Interesse der Jäger bereits im Frühstadium zu beeinflussen, hält der DJV an überkommenen Strukturen fest. Der BJV zieht deshalb die Konsequenzen und wird in Zukunft eigenständig die Interessen seiner Mitglieder vertreten." Inhaltlich sorgte, so der BJV schon in einer Presseerklärung im Juni, unter anderem die laxe Haltung des DJV beim Waffenrecht für großen Ärger: "Während der BJV alles daran setzt, seine Mitglieder vor Verschärfungen und grundgesetzfeindlichen Hauskontrollen zu bewahren, hat der DJV die Änderungen im Gesetz bereits vorab öffentlich akzeptiert." Besonders brisant: Diese Haltung des Bundesverbandes wurde von DJV-Präsident Jochen Borchert an die Presse gegeben, gerade mal einen Tag bevor die Delegiertenkonferenz in Berchtesgaden Anfang Juni zusammentrat und eine gemeinsame Position hätte finden sollen. Während der DJV aktuell knapp 290.000 Mitglieder aufweist (bei etwa 350.000 Jagdscheininhabern in Deutschland), sind bisher allein im bayerischen Landesverband BJV 45.000 Jäger organisiert, also immerhin 15 Prozent.                                         UE
www.jagd-bayern.eu
11. September 2009 - noch 16 Tage bis zur Bundestagswahl - gehen Sie wählen!

Politik braucht Augenmaß, auch Waffenbesitzer haben Grundrechte

Unter diesem Motto stand die Podiumsdiskussion des Schützenverbandes Hamburg u. Umgegend e.V. am 07.09.2009

Jürgen Kohlheim (DSB)
Jürgen Kohlheim (DSB-Vizepräsident) übernahm die Moderation. Für das richtige "Augenmaß" Bild bitte anklicken...
So wurde dann den anwesenden Politikern Dr. Andreas Dressel (SPD), Daniel Barta (FDP) und Wolfgang Müller – Kallweit (CDU) zu Beginn zunächst ein „Augenmaß“ überreicht. Verbandspräsident Lars Bathke mahnte dann auch zum Gebrauch desselben, dieses sei dringend notwendig. Dr. Jürgen Kohlheim, Vizepräsident des DSB, moderierte dann gewohnt professionell zwei Stunden durch eine lebhafte Diskussion, an der auch einige der etwa 100 Besucher teilnahmen.

Und da gab es „Wind von vorne“. Hatten es die Herren der FDP dank der Festlegung Ihrer Partei in Sachen Waffenrecht noch leicht, so geriet der Vertreter der CDU bereits ins Schwimmen. Müller-Kallweit stellte fest: Es braucht mehr Sicherheit, dieses werde jedoch durch die Neuregelung im Waffenrecht nicht erreicht. „Das Gesetz war ein Schnellschuss, ich hätte mir mehr Sachverstand gewünscht.“ Durch schwere See musste der Vertreter der SPD, Andreas Dressel. Hier fokussierte sich der Unmut der Verbandsvertreter und der Gäste. Recht stürmisch prasselten die Fragen auf Dressel herein, auch angesichts des SPD-Antrages aus Hamburg. Die Hamburger SPD fordert drastische Einschränkungen und Auflagen für Sportschützen, einen sachlichen Grund hierfür gibt es gerade in Hamburg nicht. Seit Bestehen des neuen Waffenregisters in Hamburg (2003) wurde in keinem einzigen Fall eine legal besessene Schusswaffe für ein Verbrechen verwendet, die Waffenbesitzer stellen aus Sicht der Hamburger Polizei kein Problem dar. Dies vermeldete die WELT noch am 1.April 2009, kein Aprilscherz, sondern Realität. Ganz im Boot der SPD, ruderte Andreas Dressel tapfer dagegen an, eine Richtung war jedoch nicht erkennbar. Aber er ging auch nicht unter, mithin ein seemännischer Erfolg. Schließlich glätteten sich die Wogen, Lars Bathke sprach eine Einladung zum Sportschießen aus, Dressel nahm diese an. So kommt man vielleicht über den Sport zu gemeinsamen Sichtweisen. Nicht wenigen im Saal erschien die Diskussion als laues Lüftchen, gern hätten sie die Diskussion viel schärfer gesehen. Nur zu verständlich, ob der „Positionen“ der verantwortlichen Politiker. Die Verbandskapitäne bewiesen Augenmaß, eben- und gerade auch bei der Kritik. Das ist löblich, das ist hanseatisch. Ob der Kurs so aber stimmt, dass wissen wir erst nach der Wahl.
Thomas Glawe
Landesreferent Waffenrecht
Schützenverband Hamburg u. Umgegend e.V.

10. September - noch 17 Tage bis zur Bundestagswahl - gehen Sie wählen!!

Purer Aktionismus oder zwingend notwendig?

Norbert Helfinger, Regierungsinspektor a.D., ehemaliger Berufssoldat und Vorsitzender einer Schießsportvereinigung, machte sich Gedanken über Sinn und Zweck einer Waffenrechtsverschärfung.

"Ist ein restriktives Waffengesetz oder ein Totalverbot von Feuerwaffen, in der Hand von Bürgern, geeignet Straftaten zu verhindern?" lautet seine Ausgangsthese, die in ähnlicher Form auch schon in anderen Ländern gestellt (und auch beantwortet) wurde. Helfingers beeindruckende Ausarbeitung hier als PDF-Dokument zum Lesen und Nachdenklich-Werden.
5. September 2009 - noch 22 Tage bis zur Bundestagswahl - gehen Sie wählen!!

Info-Veranstaltungen zur Waffenrechts-Verschärfung (aktualisiert)

Am 27.9.2009 wird entschieden, unter anderem auch über Ihre legal erworbenen Waffen: Auf der als PDF angehängten Liste finden Sie Termine und Veranstaltungsorte der nächsten Informationsabende zur Waffenrechtsverschärfung, initiert durch die Fördervereinigung Legaler Waffenbesitz und private Veranstalter.

(ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Fehler, Änderungen und Ergänzungen bitte umgehend mailen an visier-online@vsmedien.de )

Ganz frisch und eilig: FDP (!) lädt ein am Montag, 7.9., zur Waffenrechtsinfo in Aschen/Diepholz

Ebenfalls am 7.9.: 19.00 Uhr im Bürgerhaus Wilhelmsburg
Mengestr. 20, 21107 Hamburg
eine Podiumsdiskussion mit den Bundestagskandidaten für unseren Verbandsbereich - Moderation: DSB-Vizepräsident Jürgen Kohlheim

PDF-Download: Veranstaltungen zum Waffenrecht bis zur Bundestagswahl
2. September - noch 25 Tage bis zur Bundestagswahl - gehen Sie wählen!

"Junge Liberale" Bayern: "Mit Vernunft und Augenmaß"

In Straubing kamen am Montag die Präsidentin des Bund Bayerischer Schützen, Sigrid Schuh, und der Bundestagskandidat der Jungen Liberalen Bayern, Manfred Krönauer, zu einem Informationsgespräch zusammen. Dabei stand vor allem die entbrannte Diskussion um das deutsche Waffenrecht im Mittelpunkt.

Hierzu erklärte Manfred Krönauer nach dem Gespräch: "Der in unseren Sportvereinen von unbescholtenen Vereinsmitgliedern ausgeübte Schießsport hat nichts mit den Verbrechen von Amokläufern zu tun! In weniger als 0,1% aller Straftaten werden legale Schusswaffen verwendet - in allen anderen Fällen handelt es sich um illegale Waffen." Eine Verschärfung des Waffenrechts beschränke daher maßgeblich die Freiheit vieler vernünftiger Sportler, doch die meisten Gewalttäter würden nicht erreicht. Sie würden fast ausschließlich ihre Straftaten mit illegalen Waffen begehen.

Philipp Frankenfeld, Direktkandidat der FDP-Straubing, weist darauf hin, dass Straftaten nur mit präventiven Maßnahmen wirkungsvoll begegnet werden könne. Immer mehr Verbote, die mangels Personal ohnehin nicht durchgesetzt werden könnten, seien der falsche Weg. Zur vollständigen Meldung
25. August 2009

Großveranstaltung für alle Legal-Waffen-Besitzer

Mit Waffenrechtsexperten und Parteivertretern der im Bundestag vertretenen Parteien diskutieren

Plakat


Am Donnerstag, den 10. September 2009, in der
Waldseehalle Forst,
Hambrücker Straße 5,
76694 Forst

Beginn 19.00 Uhr

Moderator:
Wolfgang Dicke
Waffenrechtsexperte der Gewerkschaft der Polizei (GDP)

Hier gibt's das Plakat als PDF-Dokument
13. August 2009

Terminhinweis: Veranstaltung zum neuen Waffenrecht

Jürgen Horn, DSU-Jugendfachausbilder, teilt mit: Am 26. August findet diese Informations-Veranstaltung statt. Ort des Geschehens ist Kruft (das liegt in Rheinland-Pfalz in der Nähe des Laacher Sees). Hier Herrn Horns Ankündigung:


Waffenrecht und seine Folgen
Leider können wir nicht sagen: "Es ist ja noch mal gut gegangen, das neue Waffenrecht ist ja nicht so schlimm." Es ist eine Katastrophe. Es ist eine massive Einschränkung der Grundrechte von Millionen von Legal-Waffenbesitzern!!

... und es geht weiter. Neue Verschärfungen liegen in der Schublade und kommen nach der Wahl allmählich auf den Tisch. Daher kommt zur Informationsveranstaltung am

26. August 2009
um 19:00 Uhr
in die Vulkan-Halle
in 56642 Kruft
in der Jahnstraße
(nach dem Ortsschild die erste Straße rechts)

Autobahnabfahrt A 61 KRUFT

Dies ist eine Veranstaltung, die von interessierten Sportschützen initiiert wird. Wir müssen nun alle zusammenhalten. Egal welchem Verband jemand angehört; ob er Sportschütze, Jäger, Waffensammler ist oder sonstige Interessen an Waffen hat. Jeder ist jetzt aufgerufen. Nur wer zur Veranstaltung kommt wird mitbekommen, wie schlimm es ist und was uns noch erwarten kann. Wir müssen ein Zeichen setzen.

Daher diese Information bitte weiterreichen. Alle Vereine, Vorstände, Sportschützen, Freunde, Verwandte, Jäger, etc. auf die Veranstaltung aufmerksam machen und unbedingt nach Kruft kommen. Für Voranmeldungen sind wir dankbar (Anzahl Personen) per eMail an

kruft@team-horn.de

MSR

2. August 2009 / aktualisiert am 19.8.

Schützen im Südwesten organisieren sich

Nahezu alle Vereine des Sportschützenkreises 11 Bruchsal (Badischer Schützenbund) trafen sich in der Schützenhalle des KKS 1923 e.V. Forst zu einer außerordentlichen Runde zum Thema Waffengesetz und Bundestagswahl.

Uwe Bertsch, der Referent für Öffentlichkeitsarbeit im Kreis 11, konnte gemeinsam mit Kreisschützenmeister Roland H. Wittmer neben den Vertretern der Kreisvereine – und das stellte sicherlich ein Novum dar – auch den Vizepräsidenten des BDS, Rigo Woll, den Präsidenten des GSVBW (Landesverbandes 7 des BDS), Helmut Glaser und den Vizepräsidenten des GSVBW Jörg Rupp begrüßen. Mit dabei in dieser Runde waren die Kreisschützenmeister der DSB-Schützenkreise Sinsheim, Heidelberg, Pforzheim und der KOSM des Schützenkreises Germersheim (Pfalz). Uwe Bertsch: "Mit unserer Präsentation „Das WaffG und seine Folgen für alle Legal-Waffen-Besitzer“ sollten die Funktionäre der Kreisvereine über die verheerenden Folgen für den Schießsport und damit auch für die Schießsportvereine informiert werden."

Dass von Seiten des DSB und von den Landesverbänden die Vereine im Breitensport alleine gelassen werden, nahm er zum Anlass, die Vereine aufzufordern endlich selbst tätig zu werden. Wenn übergeordnete Verbände nicht tätig werden, muss die Basis selbst tätig werden und handeln.                            UE

Mehr dazu (incl. Download von Info-Material)...

NEU: Aktualisierte Vorträge auf der FVLW-Website




24. Juli 2009

Waffenrechts-Verschärfung tritt morgen in Kraft

Hereinspaziert in die gute Stube, hoffentlich ist aufgeräumt: ab dem 25. Juli gilt das verschärfte Waffenrecht, heute wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Schwaben haben eh samstags Hausputz, alle anderen sollten schnell nachschauen, ob der Weg zu den Aufbewahrungsorten von Waffen und Munition "vorzeigbar" ist. Genau das dürfen die Waffenrechtsbehörden (wie auch immer dies definiert und eingegrenzt wird) ab morgen "verdachtsunabhängig" besichtigen, also nach Lust, Laune, Arbeitszeit und personeller Besetzung des Amts. Dies (in Paragraph 36) und andere Verschärfungen sind die nun Gesetz gewordene Folge des Amoklaufs von Tim Kretschmer am 11. März 2009 - selten dürfte ein einzelner Straftäter derartig gravierende Auswirkungen auf eine so große Gruppe unbescholtener Bürger gehabt haben. Gegen die Stimmen der FDP hat der Bundestag am 16. Juni 2009 das Sprengstoffgesetz mit den aus Termingründen darin versteckten Waffengesetz-verschärfungen verabschiedet, am 10. Juli endschied der Bundesrat, keinen Einspruch gegen den Text zu erheben. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte heute, morgen treten (bis auf zwei Unterabschnitte) die neuen Regelungen in Kraft.

VISIER und VISIER-Online werden in gewohnter Manier in der nächsten Zeit die Einzelaspekte beleuchten und näher erklären. Eine Ergänzung zur Waffenrechts-Broschüre (im VISIER-Shop) ist in Arbeit, Termin und Details folgen. Zwei Dinge stehen schon fest: nach der Bundestagswahl im September werden, den Ankündigungen von SPD und CDU zufolge, weitere Verschärfungen diskutiert. Und der nächste Amoklauf wird unweigerlich folgen — auch deshalb, weil auch vier Monate nach der Tat die Medien wie angebliche Waffengegner wie das Aktionsbündnis Winnenden fast täglich demonstrieren, daß solch eine schreckliche Tat dem feigen Mörder monatelang posthum Publicity verschafft. Eine gruselige Bekanntheit in aller Welt, die er zu Lebzeiten wohl nie erreicht hätte.
Ulrich Eichstädt

Änderungstext Sprengstoff- und Waffenrecht (ab Seite 27 von 29)
aus dem Bundesgesetzblatt vom 24. Juli 2009 (PDF-Dokument)

 
6. Juli 2009

Fakten für Schaufenster, Schwarzes Brett und Schießstand

Die wichtigsten Fakten zum legalen Waffenbesitz als "Argumentationshilfe"

Plakat
Alle Waffenfachhändler, die VISIER führen, erhalten das Poster mit der nächsten Auslieferung, hier schon die beiden Formate A 3 und A 4 für die private Nutzung — Weiterverbreitung ausdrücklich erwünscht...                                          UE

Plakat im Format A 3 (PDF-Dokument)

Plakat im Format A 4 (PDF-Dokument)
19. Juni 2009

Bundestag beschließt Waffengesetz-Verschärfung

Verdachtsunabhängige Kontrollen der Waffenaufbewahrung, GK-Schießen erst ab 18 Jahren, Einführung eines Zentralregisters bis 2012 und unbegrenzter Bedürfnisnachweis auch nach drei Jahren sollen Amokläufe verhindern, werden es aber nicht.

Reichstag
Kurz vor 22 Uhr gestern abend war die Drucksache 16/13423 durch, auch wenn die Textvorlage (wenn überhaupt) die Abgeordneten erst kurz vor der Abstimmung erreicht hat und deshalb auch hier noch nicht verlinkt werden kann. In der 227. Sitzung vor weitgehend leeren Stühlen betonten die Sprecher der einzelnen Fraktionen nochmals die Haltung ihrer Parteien, an denen diese auch für die Bundestagswahl zu messen sind. Für die Millionen von Besitzern legaler Waffen geht es jetzt um die Feinheiten, also den tatsächlich gestern verabschiedeten Text. Denn die Tücke steckt im Detail. So sollen Sportschützen künftig ihr Bedürfnis ab der dritten Kurzwaffe durch "regelmäßige" Teilnahme an Wettkämpfen belegen - wie DSB-Vize Jürgen Kohlheim schon in der Innenausschuss-Anhörung kritisierte, wird dieses "regelmäßig" in der Waffenrechtssprechung mit 18mal im Jahr definiert. Aber das schaffen selbst mit mehreren Disziplinen nicht einmal Nationalteamschützen. Kinderpausen, berufsbedingtes Aussetzen für ein paar Jahre (Schießsport kann bis ins hohe Alter betrieben werden) kann nun zum Verlust des Bedürfnisses und damit zum Zwangsverkauf der Sportwaffen führen. Erläuterungen dazu, auch für die Verwaltung, würden eigentlich die Verwaltungsvorschriften bringen, doch die gab es schon für die letzten beiden Waffengesetze nicht mehr, das Bundesinnenministerium sitzt das einfach aus. Weitere Punkte aus der Debatte: "Bewegungsdisziplinen" wie IPSC, Westernschießen und Paintball stehen weiter auf dem Prüfstand, auch wenn bislang noch nichts verboten wurde. Für die Einführung zusätzlicher Sperren am Tresor und an den Waffen erhielt das Bundesinnenministerium eine Ermächtigung, dies selbst zu entscheiden. Biometrische Systeme (Fingerabdruck) sollen demnach "nach ihrer Marktreife" eingeführt werden.

UPDATE: Axel Kuckart aus Köln hat dankenswerterweise den Protokoll-Ausschnitt zum TOP 13 "Waffenrecht" auf seiner Website www.legalwaffen.de (Direktlink) veröffentlicht.



12. Juni 2009

Das "W" kommt!

Jeder Abo-Ausgabe VISIER 7/2009 liegt ein Aufkleber bei:
"Auch Waffenbesitzer haben Grundrechte".


W-Aufkleber
(Bitte anklicken zum Vergrößern)
Eigentlich unglaublich: Wie VISIER bereits in der Juni-Ausgabe berichtete, werden in vielen Einwohnermelderegistern die Besitzer legaler Waffen mit einem "W" als Warnhinweis aufgelistet. Hier schauen etwa Polizeikräfte nach, bevor sie zu einem Einsatz ausrücken. Im W-Fall mit erhöhten Sicherheitsmaßnahmen - aus einer Ruhestörung kann so rasch mal ein SEK-Einsatz werden, wenn die Fantasie der Beamten durchgeht. Bisher ist nicht bekannt, ob Chemiker, Apotheker, entlassene Strafgefangene oder Karateweltmeister ähnlich im Melderegister markiert werden...

Gegen diese Stigmatisierung der Waffenbesitzer, die ihre Zuverlässigkeit zigfach überprüft belegt haben, sollte man sich mit demokratischen Mitteln wehren, ebenso gegen die geplanten verdachtsunabhängigen Kontrollbesuche der Ordnungsbehörde. Drehen wir den Spieß also um, zeigen wir mit dem "W" ganz offen, daß auch die Besitzer legaler Waffen, ob Sportschützen, Jäger oder Waffensammler, Bürger mit gleichen Rechten sind, für die ein Generalverdacht nach dem Motto "mitgefangen, mitgehangen" eher ein hilfloses Ohnmachts-Eingeständnis der Politiker ist.

Im September sind Bundestagswahlen. Schon bei der Europawahl und den Kommunal- und Landtagswahlen am letzten Wochenende haben Waffenbesitzer ganz klar gezeigt, daß ihre Stimme nicht an Parteien geht, die die nach dem Grundgesetz garantierten Rechte auf Unversehrtheit der Wohnung und Persönlichkeitsentfaltung nicht respektieren. Weitere Information folgen demnächst auf der auch auf dem Aufkleber angegebenen Website www.waffenbesitzer.de
(sorry, leider aus technischen Gründen noch nicht funktionsfähig)

Je ein Aufkleber im Format 23 x 7,5 cm liegt der Abo-Ausgabe bei, die in diesen Tagen im Briefkasten liegt. Weitere Aufkleber sowie ein Metall-Pin "W" (2 x 2 cm, ab Kalenderwoche 26) können über den VISIER-Shop bestellt werden (unter "Besondere Angebote):
  • 10 Aufkleber oder 1 Pin kosten 5 Euro inklusive Versandkosten, Händleranfragen erwünscht.                                UE

27.5.2009

Kabinett beschließt Waffenrechtsverschärfung

Soeben aus dem Nachrichtenticker gekommen:

"Die Bundesregierung hat heute (27. Mai 2009) in enger Absprache mit den Koalitionsfraktionen des deutschen Bundestages die notwendigen waffenrechtlichen Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden gezogen, um eine Verbesserung des Waffenrechts noch in dieser Legislaturperiode zu ermöglichen.  Hierzu hat das Bundeskabinett heute die vom Bundesminister des Innern vorgelegte Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes beschlossen."

Link zur Meldung MV-Ticker mit Details
30. April 2009

Das Forum Waffenrecht ist umgezogen

Nach der Auflösung der Geschäftsstelle in Emmendingen und dem Anschluß der Telefone ist Frank Göpper, Rechtsanwalt und Geschäftsstellenleiter, nun einsatzbereit:

Frank Göpper
Frank Göpper
Forum Waffenrecht e. V.

An der Pönt 48
40885 Ratingen
Tel.: 02102-5595740
Fax.:02102-5595739
E-Mail: f.goepper@fwr.de
Internet: www.fwr.de
7. April 2005

Ausnahmegenehmigung für Elektroschocker verlängert

Das Bundeskriminalamt hat am 23. März 2005 die Ausnahmegenehmigung für Elektroschocker verlängert, die keine Zulassung und kein Prüfzeichen nach § 40,4 WaffG haben.

Mit heutigem Datum wird die Verlängerung bis zum 31. März 2006 im Bundesanzeiger veröffentlicht, wie der Verband der Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) mitteilte.

BKA-Fristverlängerung als PDF-Datei



aus VISIER 4/2005

Noch einmal mit Gefühl

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Alles schon mal dagewesen? Wer den neuen Entwurf zur Verwaltungsvorschrift aufschlägt, reibt sich verwundert die Augen. Eine harsche Kritik am Selbstverständnis der Waffenrechts-Macher.

(mehr)


3. März 2005 (geändert!)

Private Munitionstransporte erleichtert

Rückwirkend zum 1. Januar wurde in der Gefahrgutverordnung (GGVSE) eine (Wieder-)Anhebung der Freistellungsgrenze beschlossen, nach der Privatpersonen Munition und Treibladungspulver ohne weitere Einschränkungen im Auto transportieren dürfen.

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Bei Gegenständen mit Explosivstoff der Klasse 1 Unterklasse 1.1 (Schwarzpulver = 1.1D) bis 1.3 (Nitrocellulose 1.3C) darf die Bruttomasse (also mit Verpackung) je Beförderungseinheit/Wagen 5 kg (bisher nur 1 kg) und bei Unterklasse 1.4 (Patronen, Knallpatronen und Zündhütchen gehören zu 1.4S) nunmehr 50 kg (bisher 5 kg) nicht überschreiten.

Bei explosiven Stoffen der Klasse 1 Unterklasse 1.1 bis 1.4 darf allerdings die Gesamtnettoexplosivstoffmasse je Beförderungseinheit/Wagen 3 kg nicht überschreiten. Wie gewonnen, so zerronnen: da bei den Pulver die Gesamtnettoexplosivstoffmasse bis auf die Verpackung identisch mit dem reinen Pulvergewicht sein dürfte, gelten auf jeden Fall die drei statt der fünf Kilo als Maximalmaß. Andererseits wird eine fertige Patrone seit 2003 wiederum als "Gegenstand" getrachtet, so daß hier die jeweils verladene (und je nach Kaliber unterschiedliche) Pulvermenge nicht berücksichtigt wird. Oberhalb dieser Freigrenzen braucht man weiterhin Feuerlöscher und Warnschild am Fahrzeug (siehe GGVSE.

Der Bundesrat hat diese Änderung in seiner 807. Sitzung am 17. Dezember 2004 (Drucksache 889/04, PDF-Dokument) beschlossen, sie wurde im Bundesgesetzblatt 1/2005 veröffentlicht. Das Forum Waffenrecht, auf dessen Intervention unter anderem die Verbesserung zurückgeht, hat die Regeln für den Transport unterhalb und oberhalb der Freigrenzen auf der FWR-Website zusammengestellt.

(Begründung der Änderungen und VISIER-Kommentar)


20. Januar 2005

Paragrafen-Feuerwerk rund um das Sprengstoffgesetz

Am 7. Januar gingen zahlreiche Änderungen zum Sprengstoffgesetz zur Entscheidung an den Bundesrat - neben der vorgeschriebenen Anpassung an EU-Recht soll in einer der nächsten Sitzungen vor allem die Prüfung der Zuverlässigkeit Eingang in die Paragrafen finden.

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Vordergründig wird im Entwurf die neue Definition der "pyrotechnischen Sätze" geliefert, um so die Kommissionsentscheidung 2004/388/EG und die Richtlinie 2004/57/EG in deutsches Recht umzusetzen. Die Änderungen gehen (nach dem Motto "wo wir schon mal dabei sind...") weit darüber hinaus. Vor allem das Phantom der Terrorismusbekämpfung wird in der Begründung für einige Verschärfungen genannt, während die Sportschützen und Wiederlader vergeblich auf Erleichterungen warten. So soll es weiterhin zeitlich befristete Genehmigungen nach § 27 geben, auch die Mengenbegrenzung bliebe weiter bestehen (falls der Entwurf ohne Änderungen abgenickt wurde, was aber unwahrscheinlich ist). Die Rechtslage zum Besitz von wiedergeladener Munition würde allerdings (das hatten Kritiker bemängelt) nun geklärt:
"Nach § 27 Abs. 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:
„(1a) Eine Erlaubnis nach Absatz 1 zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz der dabei hergestellten Munition nach § 10 Abs. 3 des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung."


Vor allem die 2002 ins Waffengesetz eingebrachten Definitionen der Zuverlässigkeit und der körperlichen Eignung wurden jetzt neu ins Sprengstoffgesetz eingefügt. Zudem wird den erlaubniserteilenden Behörden auferlegt, die Erteilung und das Erlöschen einer Genehmigung an das zuständige Meldeamt weiterzuleiten. Personen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits Inhaber einer Sprengstofferlaubnis sind, müssen dann innerhalb von drei Jahren der Meldebehörde nachbenannt werden. Welche weiteren Folgen die Änderungen in der Praxis haben würden, ist noch nicht absehbar; Stellungnahmen der betroffenen Verbände stehen noch aus. Die nächste, 808. Bundesratssitzung ist am 18. Februar, die Tagesordnung (und ob der Entwurf behandelt wird) steht noch nicht fest.

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften
(3. SprengÄndG)
(PDF-Dokument zum Download).



29. November 2004

BKA-"Persil-Schein" für Apportier-Hilfen

Sogenannte Rapid- oder Dummy-Launcher, mit denen das berühmte "Stöckchen" (oder sein Kunststoff-Pendant) bei der Hundeausbildung abgeschossen wird, unterliegen nicht dem Waffengesetz.

Das Bundeskriminalamt erließ am 23.11.2004 einen Feststellungsbescheid (hier als PDF-Dokument), der die Waffen-Eigenschaft dieser Geräte verneinte: es werde kein Geschoß durch einen Lauf getrieben (Anlage 1.1.1. des WaffG) und es handelt sich auch nicht um "den Schußwaffen gleichgestellte Geräte" (Anlage 1.2). Geprüft wurden folgende Geräte: "Rapid-Launcher" von Röhm, Telebock (Hersteller unbekannt bzw. Teletakt in anderem Kaliber), Dummy-Launcher (Sportartikel König). Andere Modelle mit PTB-Prüfzeichen sind damit ebenso von den WaffG-Auflagen befreit.



18. November 2004

Endgültiges Aus für englische Fuchsjagd

London - Die englische Fuchsjagd ist ab kommendem Februar verboten.

Per Sondergesetz verfügte das Unterhaus in London das Ende der jahrhundertealten Tradition. Damit endet ein sieben Jahre langer Streit zwischen den konservativen Lords im Oberhaus und der Labour- Mehrheit im Unterhaus. Einen so genannten „Parliament Act” gegen den Willen des Oberhauses hat es seit 1949 erst drei Mal gegeben. Verfechter der Fuchsjagd gingen noch gestern Abend zu hunderten auf die Straße.



17. November 2004

Übergreifender Schießsportverband vds e.V. gegründet

Durch einen Zusammenschluß soll jetzt auch kleineren Verbänden die Anerkennung nach dem Waffengesetz ermöglicht werden.

Um als Sportschütze zusätzlich Waffen zum sportlichen Schießen zu erhalten, ist eine Empfehlung eines anerkannten Schießsportverbandes erforderlich. Als Schießsportverband erkennt das BVA nur Verbände mit mindestens 10.000 Mitgliedern und einer entsprechenden Sportordnung an (die Ausnahmen von dieser Regel sind zwar möglich, aber selten zu erfüllen). Der in Düsseldorf ansässige Verband für Waffentechnik und –geschichte (VdW) hat, ähnlich wie andere Verbände, nicht die erforderliche Mitgliederzahl, sodass ein Zusammenschluss erforderlich wurde. Am 16.10.2004 wurde in Kassel ein Dachverband gegründet, um die Auflagen des Waffengesetzes zu erfüllen. Teilnehmer dieses gut vorbereiteten Treffens waren:

  • Club Deutscher Schützen e.V. (CDS)

  • National Rifle Association Deutschland e.V. (NRA-Deutschland)

  • Verband praktisches Schießen e.V. (VPS)

  • Verband für Waffentechnik und –geschichte e.V. (VdW)


  • Der neue Verband Deutscher Sportschützen (VDS e.V.) versteht sich laut der Presseerklärung "als Dachverband, der den angeschlossenen Teilverbänden die Eigenständigkeit innerhalb des gesetzlichen Rahmens im sportlichen und wirtschaftlichen Bereich gewährleistet und keine Eingriffe in die Struktur der Teilverbände vornehmen will. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen sowie die Vertretung der Mitglieder im Außenverhältnis."

    Die VdW-Geschäftsstelle in Düsseldorf wurde mit den Verwaltungsaufgaben betraut. Die Anerkennung des VDS soll in den nächsten Tagen beantragt werden. Damit bietet sich auch für andere Vereine die Möglichkeit durch Beitritt in unseren Teilverband die Anforderungen des Waffengesetzes zu erfüllen. Weitere Infos:
    VdW Verband für Waffentechnik und –geschichte, Kleverstr. 80, 40477 Düsseldorf,
    Tel.: 0211-464844, Fax: 0211-489035 oder per eMail:info@vdw-dueseldorf.de oder im Internet unter www.vdw-duesseldorf.de




    27. Oktober 2004

    Erleichterungen zum Silvester-Ballern

    Der Verband der Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) hat mit dem Bundesinnenministerium eine Sonderregelung beschließen können.

    Feuerwerk

    VDB-Geschäftsführer Wolfgang Fuchs: "Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendungssicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht. Weiterhin ist der Transport der Gas-Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne den Kleinen Waffenschein zulässig, wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird. Diese erfreuliche Regelung haben wir nach regem Schriftwechsel und Gesprächen vom Bundesministerium des Innern erhalten." Genau so werde das, so meldet zumindest der VDB weiter, auch in die künftige Waffenverwaltungsvorschrift aufgenommen.



    16. November 2004

    Auch Alt-Straftaten zählen bei Waffenbesitzern mit

    Die mit der Neufassung des Waffengesetzes - in Kraft getretenen verschärften Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis (Anknüpfung bei strafrechtlichen Verurteilungen an das Strafmaß ohne Rücksicht auf die Art des Delikts) gelten in vollem Umfang auch für Alterlaubnisinhaber.

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    Zu dieser (unanfechtbaren) Ansicht kam der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim in einem Urteil vom 26. Oktober 2004. Nach § 45 WaffG 2002 sei eine waffenrechtliche Erlaubnis zwingend zu widerrufen, wenn „nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung hätten führen müssen“. Zur Beurteilung dieser Frage müsse nicht - wie vom Bayrischen VGH vertreten - auf die Rechtslage zum Zeitpunkt des Eintritts der Tatsache (hier: der rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Falschaussage), sondern auf die Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde abgestellt werden. Der Gesetzgeber habe für Alterlaubnisinhaber die Möglichkeit des Widerrufs nicht ausgeschlossen. Zweck des neuen Waffengesetzes sei es, durch die strengeren Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Erlaubnisinhabern einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der inneren Sicherheit zu leisten. Dies erfordere auch eine Einbeziehung der Waffenbesitzer, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes rechtskräftig verurteilt wurden. Denn nur dann lasse sich ein möglichst umfassender und einheitlicher Schutz vor Waffenbesitzern gewährleisten, von deren Unzuverlässigkeit der Gesetzgeber im Regelfall ausgeht, d.h. insbesondere von Personen, die wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt worden sind und deren Verurteilung noch keine 5 Jahre zurückliegt.

    (zur Pressemitteilung des VGH Baden-Württtemberg)

    12. Oktober 2004

    BMI korrigiert: Stellungnahme zu Schlagstöcken

    VISIER hatte für die Juli-Ausgabe beim Bundes-Innenministerium zum Thema "Erwerb - Besitz - Führen von Schlagstöcken" angefragt, nun wurde die damalige BMI-Antwort korrigiert:

    “... in unsere Stellungnahme vom 21. Mai 2004, welche Schlagstöcke in Deutschland erlaubt sind, hat sich ein Fehler eingeschlichen, auf den wir erst kürzlich aufmerksam geworden sind. Wir wollen vermeiden, daß Sie Ihre Leser falsch informieren. Wir dürfen Sie daher bitten, die in VISIER 7/2004 auf Seite 125 abgedruckte Information zu Schlagstöcken wie folgt zu korrigieren: Nach allgemeiner Rechtsprechung und aktueller Einstufung des Bundeskriminalamtes sind Teleskopschlagstöcke, unabhängig von ihrer Länge im eingeschobenen Zustand, keine verbotenen Gegenstände. Eine Person (Angreifer oder Angegriffener) kann zwar durch das plötzliche ‘Entfalten‘ des Schlagstockes überrascht werden. Diese Situation ist jedoch vergleichbar mit einem aus dem Ärmel oder der übrigen Bekleidung gezogenen einfachen Stock oder Schlagstock oder einem erlaubten Messer. Die Voraussetzungen für ein Verbot aus Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.1 zum Waffengesetz sind wegen des fehlenden Überraschungsmoments nicht erfüllt. Dies gilt auch für (feste) Schlagstöcke.

    Nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.2 zum Waffengesetz sind Stahlruten (bestehend aus einem rohrförmigen Behältnis, aus dem eine Schleuderwirkung mehrere ineinander gesteckte Stahlfedern teleskopartig ausgetrieben werden) immer verbotene Gegenstände. Der Grund hierfür ist die extreme Schlagwirkung.”



    1. Oktober 2004

    Schwere Geburt: BDS als Sportverband anerkannt

    Was ebenso wichtig ist: Die eingereichte Schießsportordnung wurde vom Bundesverwaltungsamt in Köln ohne Abstriche genehmigt.

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    Vor dem BVA (von links): BDS-Vize Rigo Woll, Präsident Fritz Gepperth, Dieter Graefrath (BVA) BDS-Vize Helmut Glaser und Thomas Conrad (BVA)

    Am heutigen Vormittag wurde dem Präsidenten und den beiden Vizepräsidenten des BDS von den Herren Graefrath und Conrad vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln die Anerkennung des BDS als Schießsportverband entsprechend § 15 des Waffengesetzes ausgesprochen und die Anerkennungsurkunde überreicht. Damit können alle Mitglieder des BDS bundesweit die Regelungen des § 14 WaffRNeuRegG (hier als PDF-Datei) in Anspruch nehmen. Die eingereichte Sportordnung unter Einschluss von Westernschießen und dem IPSC-Schießen mit den Teilen IPSC-Kurzwaffe, IPSC-Flinte und IPSC-Büchse wurde entsprechend § 15 Abs. 7 in vollem Umfang genehmigt.

    BDS-Präsident Friedrich Gepperth: "Wir bedanken uns ausdrücklich beim BVA und beim BMI für die faire und objektive Prüfung unserer Sportordnung. Ganz besonders möchten wir hervorheben, dass wir alle Zeit und ohne Einschränkung von Herrn Hans Herbert Keusgen, dem Vorsitzenden des Forum Waffenrechts, sehr stark unterstützt wurden. Ihm möchten wir hiermit unseren besonderen Dank auch im Namen aller Mitglieder des BDS aussprechen."
    Die gesamte Sportordnung in allen Teilen wird in der nächsten Woche als PDF-Datei
    auf der BDS-Homepage
    verfügbar sein. Ein gedrucktes Exemplar ist in Vorbereitung.



    23. September 2004

    ...und Nr. 3: DSU ist als Schießsportverband anerkannt.

    Das Warten hat ein Ende: Die DSU hat am 22.09.2004 vom Bundesverwaltungsamt in Köln als dritter Verband in Deutschland den Status eines anerkannten Schießsportverbandes nach § 15 WaffRNeuRegG erhalten.

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    DSU-Präsident Hermann Thieme (Mitte) und Vize
    Bernhard Schneider (links) mitDieter Graefrath vom
    Bundesverwaltungsamt in Köln bei der Unkundenübergabe

    Damit verbunden ist gleichzeitig die Genehmigung der Sportordnung der DSU nach § 15 Abs. 7. Die DSU hatte unter anderem binnen kurzer Zeit ihren Mitgliederstand von 7000 auf heute 11500 erhöhen können und auch darin eine Forderung des Gesetzes erfüllt.

    (zur Meldung auf der DSU-Homepage)

    12. August 2004

    FWR: "Zeichen der Zeit nicht verstanden"

    Das Forum Waffenrecht legt in einer Stellungnahme die gesetzlichen Grundlagen für die "gelbe WBK" offen und warnt die beteiligten Verbände gleichzeitig vor unnötigen Alleingängen und "vorzeitiger Aufgabe von Terrain ohne Not".

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    Ohne ihn namentlich anzusprechen, geht FWR-Sprecher Joachim Streitberger damit vor allem auf die jüngsten Interpretationen von BDMP-Präsident Dr. Volkmar Schilling ein. Dieser hatte in einer offiziellen Stellungnahme des Verbands angekündigt, der BDMP wolle künftig für die Ausstellung einer weiteren gelben WBK plädieren, die jeweils für jede einzelne Waffenkategorie des § 14.4 beantragt werden soll. Dieser Absatz besagt:
    "Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt."
    (siehe dazu auch die Diskussion bei Waffen-Online). Kritiker, die auf die eindeutige Rechtslage hinwiesen, warnte Schilling: "Es ist zu befürchten, dass mit den Verwaltungsvorschriftendie Vollzugspraxis von NRW bundesweit übernommen wird. Um dem zu entgegnen, haben wir diesen Vorschlag veröffentlicht. Wir können nicht abwarten, bis sich das Innenministerium in NRW bundesweit durchgesetzt hat. Ich empfehle auch keinem Mitglied, den Klageweg einzuschlagen."

    Joachim Streitberger ging für das FWR daher noch einmal auf die klare Rechtslage und die in den Entwürfen geäußerte Absicht des Gesetzgebers ein und meint: "Von dieser Rechtsauffassung abweichende Veröffentlichungen sind mit den auf der Plattform des Forum Waffenrecht zusammenarbeitenden Verbänden nicht abgestimmt und entsprechen weder der Auffassung, noch der Politik des Forum Waffenrecht. Es war bisher die Stärke des legalen Waffenbesitzes, sich abgestimmt und mit einer Stimme zu artikulieren. Wer glaubt, nun, nachdem das Gesetz in Kraft ist, dieses Prinzip aufgeben zu können, hat die Zeichen der Zeit – national und erst recht international – nicht verstanden."

    Die komplette FWR-Stellungnahme als PDF-Datei



    10. August 2004

    BVA-Anerkennungen: Ende August soll's weitergehen

    Wegen der Urlaubszeit hat das Bundesverwaltungsamt den Bundesländern Zeit bis zum Monatsende eingeräumt, um die ausstehenden Anerkennungen der Verbände BDS und DSU zu kommentieren.

    Die Deutsche Schießsport-Union (DSU) meldet heute: "Das Verfahren zur Anerkennung der DSU als Schießsportverband neigt sich dem Ende zu. Alle notwendigen Unterlagen sind dem Bundesverwaltungsamt vorgelegt, von diesem geprüft und für in Ordnung befunden worden. Das Bundesverwaltungsamt hat die letzte Runde eingeläutet, indem es zur Herstellung des Benehmens mit den Bundesländern die einzelnen Landesinnenministerien über das Prüfungsergebnis informiert hat. Wegen der noch andauernden Urlaubszeit wurde die Frist zur Rückäußerung innerhalb des Benehmenverfahrens auf den späten August gelegt. Durch das Bundesverwaltungsamt ist ins Auge gefasst worden – wie in den bisherigen Anerkennungsverfahren auch –, kurz nach Ablauf der Frist die Anerkennung auszusprechen, natürlich unter der Prämisse, dass von den Ländern keine schwerwiegenden Einwände erhoben werden."

    Ähnlich sieht es auch der Bund Deutscher Sportschützen, der wegen der schwierigen Situation rund um das IPSC-Schießen (neue internationale Sportordnung, mehrere Detailänderungen auf Anforderungen des BVA) schon mehr als "überfällig" ist - auch hier soll laut Präsident Friedrich Gepperth Ende August entschieden werden.



    6. August 2004

    BKA beurteilt Klappmesser-Mechanismus

    Ein Klappmesser, das nicht auf Knopfdruck aufspringt, sondern zuerst manuell halb geöffnet werden muß, fällt nach Ansicht des Bundeskriminalamts nicht unter die verbotenen "Spring- und Fallmesser".

    Am Beispiel eines Kershaw-Modells erging ein verbindlicher BKA-Feststellungsbescheid am 9. Juli, der auch für "andere Messer der beschriebenen Funktionsweise" gilt. Sofern ein Federmechanismus die Öffnung des Messer zwar unterstützt (hier nach drei Zentimetern manuellem Herausziehen der Klinge), aber diese Aufgabe nicht vollständig übernimmt, sind solche Messer demnach zulässig.



    12. Juli 2004

    Kein einschränkender Zusatz für Wiederlader in der WBK

    Das Verwaltungsgericht Hannover hat geklärt, daß "im Zusammenhang mit dem Wiederladen von Patronenhülsen für die Herstellung, den Besitz und das Überlassen der Munition, sofern dies nicht gewerbsmäßig erfolgt, keine Genehmigung nach dem Waffengesetz erforderlich ist."

    Paragraph

    Damit war auch eine eingetragene Auflage in die Waffenbesitzkarte des Klägers nichtig, die noch zur Zeit des "alten" Waffengesetzes erfolgt war: "Der Erlaubnisinhaber darf nur solche Patronenhülsen laden oder wiederladen, die der Munition entsprechen, die der Erlaubnisinhaber zu erwerben berechtigt ist." Nach Ansicht des niedersächsischen Klägers sei eine solche Einschränkung aber auch nach dem neuen Waffengesetz nicht zulässig. Und so entschied auch die Einzelrichterin Lüerßen: "Es wird festgestellt, dass im Zusammenhang mit dem Wiederladen von Patronenhülsen der Kläger für die Herstellung von Munition, für den durch die Herstellung erlangten Besitz und für das Überlassen dieser Munition keiner Erlaubnis nach dem Waffengesetz bedarf." Sie bezog sich dabei auf einen Erlaß der Bezirksregierung Hannover, die seit 2002 derartige einschränkende Einträge in die WBK's vornehmen ließ. Das Wiederladen von Munition in anderen Kalibern als für die eigenen Waffen ist also danach möglich, etwa für Vereinskollegen, die keinen Sprengstoffschein besitzen - allerdings nur, solange dieser Freundschaftsdienst nicht gewerblich ausgeübt wird. Ähnliche Urteile waren in den letzten Jahren schon von anderen Gerichten, etwa in Arnsberg, gefällt worden. Die Klarstellung aus Hannover (noch nicht rechtskräftig) befindet aber erstmals, daß auch aus dem 2003 in Kraft getretenen Waffengesetz die Absicht des Gesetzgebers herauszulesen sei, "das nicht gewerbsmäßige Herstellen von Munition von der Erlaubnispflicht freizustellen".
    Az.: 10 A 6817/03 Verwaltungsgericht Hannover vom 19.3.2004
    Das_komplette_Urteil_als PDF-Datei



    24. Juni 2004

    BDMP darf bei "1500" wieder Snubby-Revolver einsetzen

    Das Bundesverwaltungsamt erteilte eine Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs.3 der Allgemeinen Waffen-Verordnung (AWaffV), weil die kurzläufigen "Off Duty"-Modelle international fest im Wettkampfprogramm verankert sind.

    Die mit Datum vom 23. Juni erteilte "Ausnahme von den Verboten des § 6 Abs.1 Nr.1 AWaffV (...) bezieht sich ausschliesslich auf die Wettkampfübungen des Teiles C.9.7 (C.9.7.1 und C.9.7.6; fünf- und sechsschüssige Revolver mit einer Lauflänge von weniger als drei Zoll)." Diese Abschnitte des BDMP-Sporthandbuchs (Link zum PDF) regeln die Abläufe im "Off Duty Revolver Match" innerhalb des "1500"-Kurzwaffenprogramms.

    (Link zur Präsidenten-Meldung auf www.bdmp.de)
    (im PDF-Format)

    1. Juli 2004

    "Tatsächlicher Anstieg der Waffenkriminalität"

    Der Jahresbericht zur Waffen- und Sprengstoffkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland wird jährlich vom Bundeskriminalamt erstellt - aktuell ist die Auswertung für 2002.

    Er ist - im Gegensatz zur polizeilichen Kriminalstatistik - nicht öffentlich zugänglich. Das Forum Waffenrecht hat beide Statistiken auf seiner Website aufbereitet und kommentiert. In den Erläuterungen zum Jahresbericht heißt es wörtlich:
    "Unabhängig von statistischen Ungenauigkeiten ist hier mit hoher Wahrscheinlichkeit ein tatsächlicher Anstieg der Waffenkriminalität gegenüber dem Vorjahr in fast allen wesentlichen Einzeldelikten zu verzeichnen. Dies ist ein erster Indikator für eine steigende Verfügbarkeit in Sachen illegaler Schusswaffen im kriminellen Bereich, der hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung sorgfältig zu beobachten sein wird."
    zum Jahresbericht Waffen und Sprengstoffkriminalität 2002
    zur Polizeilichen Kriminalstatistik für 2003

    (zur Homepage des Forum Waffenrecht)

    1. Juli 2004

    Worin besteht die "Faszination Waffe"?

    Der Dortmunder Soziologe Dr. Arne Niederbacher beschreibt in seinem gleichnamigen Buch die Gründe, warum sich jemand mit Schußwaffen beschäftigt, sportlich oder jagdlich schießt oder sammelt.

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    "Eine Studie über Besitzer legaler Schusswaffenin der Bundesrepublik Deutschland", so lautet der Untertitel des 270 Seiten starken Buchs. Dr. Niederbacher hatte 2002 im Rahmen seiner Dissertation am Institut für Soziologie der Universität Dortmund einen Aufruf über die Internet-Medien (u.a. über VISIER-Online) gestartet und zahlreiche Interviews geführt. Zahlreiche Sportschützen und sonstige Besitzer legaler Waffen haben daraufhin an der Entstehung mitgearbeitet, auch wenn alle geschilderten Fälle anonymisiert wurden. Schon in der Entstehungsphase wurden Niederbachers Erkenntnisse von den Medien aufgegriffen (unter anderem in einem längeren Interview in der FAZ) und beachtet, weil erstmals wissenschaftliche Kriterien zur Analyse herangezogen wurden. Herausgekommen ist nun ein gut lesbares, aber dennoch mit zahlreichen Informationen gespicktes Buch, das auch dem Außenstehenden einige der Beweggründe für die Faszination vermittelt, die von Schußwaffen ausgehen. Der Ars-Una-Verlag in Neuried schuf die Basis, dieses von vielen Verlagen ungeliebte Thema in Buchform zu präsentieren.
    VISIER-Urteil: Lesenswert, nicht nur für Insider
    1. Auflage 2004; 270 Seiten; Broschur; 19,80 Euro; ISBN 3-89391-465-X



    17. Mai 2004

    Es kommt Bewegung in die Sache

    Zwei wesentliche Schritte zur Umsetzung des Waffengesetzes in die Praxis hat das Bundesinnenministerium jetzt gemacht.

    Ministerialrätin Petra Wuttke-Götz vom BMI wurde aktiv: schon im April tagte unter ihrem Vorsitz der Fachbeirat nach § 8 AWaffVO mit einer konstituierenden Sitzung und nahm so seine Arbeit auf. Allerdings sind neben dem Deutschen Schützenbund und dem Bund der Militär- und Polizeischützen noch die Sitzplätze für den Bund Deutscher Sportschützen und die Deutsche Schießsport-Union freigeblieben. Beide warten seit Monaten auf ihre Zulassung, wobei beim BDS mehrfach bereits "abgehakt" geglaubte Punkte vom BVA neu aufgerollt wurden. Besonders das IPSC- und das Westernschießen stehen auf dem Prüfstand, teilweise aber mit mehr als hanebüchenen, an Schikanen grenzenden Forderungen, die dann in Kleinstarbeit wieder einzeln geklärt werden müssen. Der Verband der Bundeswehr-Reservisten muß sogar noch länger warten, weil (ein klassisches Eigentor) die Regeln für den VdRBw-Schießsport nicht einmal auf Verbandsebene durch die eigenen Mitglieder abgesegnet wurden - das soll erst im Herbst passieren, bis dahin stehen die Reservisten im schießsportlichen Regen.

    Neben Frau Wuttke-Götz gehören dem Fachbeirat noch folgende Mitglieder an: Dieter Graefrath (Bundesverwaltungsamt), je ein Vertreter jedes Bundeslandes, der Jurist Klaus Seeger für den Deutschen Sportbund, Heiner Gabelmann für das Nationale Olympische Komitee, Vizepräsident Jürgen Kohlheim für den DSB, der BDMP-Präsident Dr. Volkmar Schilling sowie Helmut Kinsky von der Deutschen Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen (DEVA), die vom BMI hinzugezogen wurde.

    Durch das konsequente Ignorieren durch den früher zuständigen Jürgen Brenneke, der hätte einladen müssen, wurde der nach dem alten wie neuen Waffengesetz vorgeschriebene Beschußrat fast 12 Jahre (!) nicht mehr einberufen: nun lud Frau Wuttke-Götz im Namen des BMI auch hier zu einer Sitzung, die Anfang Mai stattfand und einen angesammelten Aktenberg abtragen mußte. Offenbar ist man inzwischen in Berlin bemüht, wenigstens die wichtigsten Hausaufgaben zu erledigen - dazu gehören eigentlich auch die nach 14 Monaten mehr als überfälligen Verwaltungsvorschriften, deren erster Entwurf in diesen Tagen an die Bundesländer zur Stellungnahme ging. Dort haben die Waffenrechtsreferenten offenbar realisiert, daß sie in vielen wesentlichen Fragen des WaffG nicht mehr mitbestimmen, sondern nur "ins Benehmen gesetzt", lies: informiert werden. Folglich ist mit weiteren Versuchen zu rechnen, im Waffengesetz verankerte Erleichterungen für den legalen Waffenbesitz über den Umweg der Verwaltungsvorschriften auszuhebeln. Immerhin müssen sie ja ihre hochbezahlte Existenz begründen, sonst könnte man die Stellen auf Länderebene ja auch kostensparend reduzieren.

    Denn momentan, das melden Schützen fast täglich an die Redaktion, wirbeln die Sachbearbeiter in den Ordnungsämtern landauf, landab nach Gutsherrenart: da werden im Bergischen Kreis schon mal die Nachbarn von Jägern schriftlich nach deren Privatleben und der Zuverlässigkeit befragt ("keine Angst, Ihr Nachbar erfährt nichts davon, was Sie uns erzählen"), oder liebgewonnene Traditionswettkämpfe wie Ostereier-Schießen werden vom Amt nicht genehmigt, weil es ja nicht explizit in der Sportordnung erwähnt wurde (lediglich verbotene Schießübungen und verbotene Waffen müssen beachtet werden - alles andere, liebe Ämter, ist weiterhin gestattet!). Und da es ja keine frisch gedruckten Formulare für die gelbe WBK gibt, läßt man gestellte Anträge schon mal ein gutes Jahr unbearbeitet...

    Die Österreicher haben es vorgemacht: dort veröffentlichte das Innenministerium eine Klarstellung zu den wichtigsten strittigen Punkten des Waffenrechts - wenn schon die offizielle "Gebrauchsanweisung" , die VerwV, weiter auf sich warten läßt, darf der steuerzahlende Waffenbesitzer auch hierzulande von seinem zuständigen Ministerium erwarten, daß es in den krassesten Fällen für Rechtssicherheit sorgt. Die Redaktion VISIER ist gern bereit, die am häufigsten beanstandeten Punkte (und ggf. auch Behörden) sachlich zu benennen, damit sich dort etwas zum Positiven bewegt.
    Ulrich Eichstädt



    4. Mai 2004

    Es geht aufwärts - leider nur mit der Kriminalitätsrate

    Die "Polizeiliche Kriminalstatistik" (PKS) für das Jahr 2003 wurde von Bundesinnenminister Otto Schily vorgestellt.

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    Otto Schily zog das Resümee auf seine Weise: "Bund und Länder können - wie in den vergangenen Jahren - eine in der Gesamtbewertung positive Bilanz der inneren Sicherheit ziehen. In wichtigen Deliktsbereichen der Schwerkriminalität - wie Mord und Totschlag - ist ein erneuter Rückgang der Fälle um mehr als 4 Prozent zu verzeichnen. Nach einem vorübergehenden leichten Anstieg im vergangenen Jahr um 0,9 Prozent setzt sich der deutliche Rückgang in diesem Deliktsbereich wie in den vorangegangenen Jahren fort."

    Kreditkartenbetrug, eine geringere Jugendkriminalität, aber auch ansteigende Gewaltbereitschaft waren die Schlagworte von Schily und Klaus Buß, dem Vorsitzenden der Innenministerkonferenz.

    Wer aber selber durch die PKS blättert, stößt auf andere, interessante Daten: Im Jahr 2003 wurde in 11.054 Fällen mit einer Schusswaffe gedroht und damit um 1,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Geschossen wurde in 6283 Fällen, eine Zunahme um 13,7 Prozent . Und die "Straftaten gegen das Waffengesetz" explodierten förmlich um 52,7 Prozent - drei Zahlen, die das erste Jahr und die Auswirkungen des neuen Waffengesetzes kennzeichnen und die (natürlich) bei der Präsentation der PKS 2003 nicht genannt wurden.

    "Weitaus die meisten Fälle (95,7 Prozent), bei denen mit einer Schusswaffe gedroht wurde, betrafen Raubdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Bei den Raubdelikten nahm die Zahl der Fälle, bei denen mit einer Schusswaffe gedroht wurde, gegenüber 2002 um 12,5 Prozent auf 5250 zu. Bei einem Drittel der Fälle, bei denen mit einer Schusswaffe geschossen wurde (34,1 Prozent), handelte es sich um eher weniger gravierende Delikte, nämlich Sachbeschädigung (z. B.: Schießen auf Verkehrszeichen). Fast ein Drittel der Fälle (29,3 Prozent), bei denen geschossen wurde, entfiel aber auf gefährliche und schwere Körperverletzung. Hierbei gab es einen Anstieg um 8,0 Prozent gegenüber 2002 auf 1844 Fälle. Bei Mord und Totschlag nahm die Zahl der registrierten Fälle, bei denen geschossen wurde, um 3,7 Prozent auf 252 Fälle zu. Bei Raubdelikten wurde in 269 Fällen geschossen, eine Zunahme um 19 Prozent."

    Eine vorsichtige Erklärung für einige Anstiege dürfte die Fußnote zur Definition liefern: "Mit einer Schusswaffe gedroht" ist dann zu erfassen, wenn wenigstens ein Opfer sich subjektiv bedroht fühlte (auch z.B. durch Spielzeugpistole)." Denn die Kriminalisierung der Softair-Spielzeugwaffen durch das neue Waffengesetz haut auch dem aufklärungsfleißigsten Polizeipräsidenten die Straftaten-Statistik durcheinander.

    Weitere Schlüsselzahlen:

  • Diebstahl von Waffen (ohne erschwerende Umstände nach §§ 242, 247, 248a-c StGB): von 521 (2002) auf 523 Fälle, plus 0,4 Prozent

  • Diebstahl von Schußwaffen unter erschwerenden Umständen(§§ 243-244a StGB): von 768 (2002) auf 729, minus 5,1 Prozent

  • Diebstahl insgesamt von Schußwaffen: von 1288 (2002) auf 1251, minus 2,9 Prozent.

  • Jagdwilderei (§ 292 StGB) von 1202 auf 1286 Fälle, plus 7,0 Prozent

  • Straftaten gegen das Waffengesetz von 21.613 (2002) auf 33.603, 11394 Fälle mehr oder 52,7 Prozent

  • Straftaten gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz von 639 (2002) auf 595 Fälle, minus 6,9 Prozent


  • Gottseidank mit null Fällen und der geringsten Quote bei der Fallgruppenstatistik: Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie (§ 307 StGB)...

    (Direktlink zur PKS 2003 im PDF-Format)
    (von der Website des Bundesinnenministeriums www.bmi.bund.de)

    20. April 2004

    Auf die Feinheiten kommt es an

    Auf Drängen der IWÖ (Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich) hat der österreichische Innenminister Strasser Detailfragen zum (dortigen) Waffengesetz geklärt.

    IWÖ-Logo

    Die IWÖ-Geschäftsstelle meldet:
    "Seit 1996 haben sich in den verschiedenen Waffenbehörden ganz unterschiedliche Vollzugspraktiken entwickelt. Bei manchen Waffenbehörden gab es fast keine Waffenpässe mehr, Erweiterung der Waffenbesitzkarten war Glückssache und Bittstellern wurde nahe gelegt, am besten ihre Waffen gleich abzugeben. Andere Behörden wieder agierten vorbildlich und bürgerfreundlich – so liberal wie möglich und so streng wie nötig.
    Diese unterschiedliche Praxis hat große Rechtsunsicherheit erzeugt. Die IWÖ ist daher an das Innenministerium herangetreten und hat diese Probleme angesprochen. Minister Strasser selbst hatte ein offenes Ohr für unsere Anliegen. Auch andere hohe Politikerinnen und Politiker haben uns kräftig unterstützt. Die Gespräche sind in sehr angenehmer Atmosphäre verlaufen und wurden kompetent geführt. Das Ergebnis liegt jetzt vor. Ein neuer Runderlaß des Innenministeriums wird – so hoffen wir – die Vollzugspraxis in wichtigen Punkten klären und vereinheitlichen. Endlich haben wir das erreicht, was wir schon lange angestrebt haben."


    Den kompletten Runderlaß können Sie als PDF-Dokument herunterladen (18 kb): Waffengesetz-Erlass_Oesterreich.pdf

    (zur Homepage des IWÖ)




    zu den Waffenrechts-Meldungen vor 2006

    zu den Waffenrechts-Meldungen vor 2004





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