
1. Oktober 2009
Wer schützt uns vor solchen Experten?
Nur Roman Grafe von "www.sportmordwaffen.de" durfte nicht noch einmal mitmachen: Der Literat, den die Grünen als Fachmann benannt hatten, hatte sich mit seinem "Sachverständigen"-Auftritt im Innenausschuss des Bundestags wohl selbst disqualifiziert.
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Ansonsten durften zum Themenbereich "Waffenrecht" in der sogenannten Expertenkommission "Amoklauf" in Baden-Württemberg viele Gäste mitreden, deren Sachkenntnis zum Thema Waffen, Schießsport und Waffengesetz man durchaus anzweifeln kann (zur Expertenliste)
Am stärksten in der Kritik bei den Schießsportverbänden stehen Großkaliber-Kurzwaffen sowie die "Bewegungsdisziplinen" IPSC oder Western-Schießen. Beide werden in Deutschland exklusiv vom Bund Deutscher Sportschützen (BDS) angeboten, dessen Präsident Friedrich Gepperth eine international bekannte Schießanlage in Philippsburg betreibt - also durchaus im "Ländle". Trotzdem werden nur Vertreter der konkurrierenden DSB-Landesverbände eingeladen, die sich naturgemäß eher mit den olympischen Disziplinen und kaum mit dem Großkaliber-Metier beschäftigen, dazu noch zwei Jäger-Vertreter. Frau Professor Bannenberg (Uni Giessen) ist bereits in der Anhörung des Innenausschusses durch sachlich falsche und diffamierende Äußerungen aufgefallen; da die Herkunft oder das Bundesland offenbar keine Rolle spielten, hätte man auch andere Hochschulwissenschaftler einladen können, etwa Professor Dietmar Heubrock aus Bremen, der einen vielbeachteten Fachartikel zur Waffen-Kriminalität mitverfaßt hat. Gepperth wie Heubrock, nur als Beispiele, wurden auf Bundesbene schon mehrfach in Waffengesetz-Fragen als Experten konsultiert - hier paßte es wohl nicht ins Kalkül.
Gemeinsames Erkennungsmerkmal und Auswahl-Kriterium: man ist gegen Waffen, gegen Waffenbesitz (zumindest größkalibrig und nicht-olympischen) und dagegen, die tatsächlichen Ursachen von Amokläufen auch nur anzudenken. Die Richtung der Kommission war also vorgegeben, entsprechend überraschen auch die Empfehlungen nicht: Das Waffengesetz muß weiter verschärft werden, wenn man Amokläufe verhindern will (natürlich, das soll nicht verschwiegen werden, gab es noch weitere Vorschlagsthemen, etwa die Sicherheit der Schulgebäude, die Jugendprävention und, logisch, die Killer-Computerspiele). Insgesamt 83 Vorschläge wurden im Abschlußbericht aufgelistet (hier der komplette Bericht als PDF), davon immerhin zehn zum Waffenrecht:
Die Grundthesen:
ZUGANG ZU WAFFEN IST EIN RISIKOFAKTOR FÜR AMOKTATEN LEGALE WAFFEN REDUZIEREN VERFÜGBARKEIT GEFÄHRLICHER WAFFEN REDUZIEREN WAFFEN BESTMÖGLICH GESICHERT AUFBEWAHREN SCHÜTZENVERBÄNDE LÄNGERFRISTIG FÜR DAS THEMA AMOK SENSIBILISIEREN
Die daraus resultierenden Vorschläge (mit der Nummerierung innerhalb der Gesamt-Empfehlungen:)
39. Waffenbesitzer zur freiwilligen Abgabe von Waffen animieren 40. Auf die Waffenbestandsreduzierung bei Schützen- und Jagdverbänden hinwirken 41. Gefährlichkeit von Waffen reduzieren (Magazinbegrenzung, evtl. Verbot Großkaliber) 42. Kontrollen mit Einlasspflicht einführen (analog der Schornsteinfegerregelung) 43. Gebührenpflicht für regelmäßige Kontrollen der Waffenbesitzer einführen 44. Bedürfnisprüfung verschärfen 45. Doppelte Blockiersicherung mit PIN-Code einführen 46. Altersgrenze zum Sportschießen großkalibriger Waffen von 18 auf 21 Jahre anheben 47. Wartezeit für Sportschützen zum Erwerb eigener Sportwaffen von 12 auf 18 Monate verlängern (Änderung § 14 Abs.2 Nr. 1 WaffG) 48. Jugendarbeit in Schützenvereinen verantwortlich gestalten
Nun muss man allerdings, bevor man sich als zigfach staatlich überprüfter Besitzer legaler Schusswaffen zu sehr aufregt, einmal aufschlüsseln, was es mit dieser Expertenkommission und ihren Möglichkeiten auf sich hat. Waffenrecht ist nämlich seit der Föderalismusreform Bundesrecht, lediglich die Ausführungsbestimmungen können im Bundesland unterschiedlich ausfallen (nach VISIER vorliegenden Informationen soll die "Gebrauchsanweisung", die Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz, noch im Oktober/November vorgelegt werden).
Das Land Baden-Württemberg hatte bereits mit einer Empfehlung an den Bundesrat eine weitere Verschärfung des Waffenrechts und Überprüfungen der jetzigen Regelungen empfohlen, der Bundesrat hat diese Anregungen an die (damalige) Bundesregierung weitergeleitet, mit der Bitte, bis Jahresende den Fortschritt zu schildern. Nach der Bundestagswahl sieht da einiges anders aus, die neue Regierungskoalition ist an viele "Altaufgaben" nicht mehr gebunden. Insofern fällt vieles aus dem Empfehlungskatalog der Kommission in die Rubrik "gut, daß wir es mal angesprochen haben". Würde man zudem einige der zehn Punkte sachlich und hinsichtlich der Durchführbarkeit hinterfragen, wären einige "Experten" als Schreibtisch-Theoretiker entlarvt.
So gilt selbst bei Hardlinern das hier gefordete Vier-Augen-Prinzip bei elektronischen oder biometrischen Sicherungen als praktisch unanwendbar; die Mannschaften treten oft an verschiedenen Terminen und Orten zu Wettkämpfen an. Ein Sportleiter kann dann entweder seine Finger abtrennen und wegen der Fingerabdruckprüfung mitgeben, oder er wird schon aus Zeitgründen irgendwann die "geheime" PIN-Nummer ans Schwarze Brett hängen. Die damit den ehrenamtlichen Funktionären aufgebührdete Zusatzverantwortung, auch zeitlich, würde rasch dazu führen, daß sich niemand mehr bereiterklärt - aber auch das ist, wie die erhöhten Gebühren und Auflagen, offenbar Teil des mit einkalkulierten Resignationseffektes, der zum Aufgeben des Hobbys führt.
Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger kündigte an, die Vorschläge der Experten zu prüfen. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landes wolle man möglichst viele davon umsetzen. Es müsse alles Menschenmögliche getan werden, um das Risiko solcher Taten zu reduzieren: "Der Vorfall in Ansbach hat gezeigt, dass das Thema Amok nichts von seiner Aktualität verloren hat", sagte Oettinger mit Verweis auf den Amoklauf in Bayern am 17. September. Der wurde allerdings, seltsamerweise, ohne Schusswaffen durchgeführt, zudem hatte sich der Täter als "Vorbild" die junge Schülerin gewählt, die in Troisdorf nur mit Molotow-Cocktails und einem Schwert "bewaffnet" gerade noch an einem Amoklauf gehindert werden konnte. "Amok mit Waffen" wird den Legalwaffenbesitzern zur Mitverantwortung untergeschoben, "Amok ohne Schusswaffen" aber ebenso: "Wie schlimm wäre das erst geworden, wenn der Täter eine (Zutreffendes bitte ankreuzen) Pistole, Flinte, Atombombe gehabt hätte..."
Forderungen nach einer weiteren Verschärfung des Waffenrechts beurteilte der Landes-Justizminister Ulrich Goll im Unterschied zu seinem Landesvater daher skeptisch. Der FDP-Politiker sagte im Interview, das Thema werde überschätzt: «Das ist nicht das Feld, wo man große Erfolge erzielen kann.» Vielleicht hat ihm bei dieser, nach früheren Äußerungen, überraschenden Einsicht etwas geholfen, was die wenigsten Sachverständigen bisher getan haben: Goll besuchte am 26. September auf Einladung des BDS und württembergischen Schützen die Schießanlage in Philippsburg, ließ sich das in Verruf geratene IPSC-Schießen demonstrieren, staunte darüber, daß einiges doch anders wie immer behauptet abläuft — und schoß dem Vernehmen nach auch selbst. Bleibt für die Anti-Waffen-Experten zu hoffen, daß er den Pulverdampf nicht inhaliert hat: schon manch ehemaliger Waffen- und Schießsportgegner wurde durch simples Ausprobieren vom Saulus zum Paulus... Ulrich Eichstädt, Mitglied im Förderkreis Forum Waffenrecht Nr. 000001
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