
Deutscher Schützenbund
Ergänzung der Ausschreibung 2009
5.8.3 Der Schütze ist für seine Druckluft-/Gaskartusche alleine verantwortlich. Kartuschen mit abgelaufener Nutzungsdauer dürfen nicht verwendet werden. Die Nutzungsdauer von Druckluft- / Gaskartuschen wird bei der Waffenkontrolle und am Schützenstand überprüft.
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